Solvenzcheck
Unser Service für Vermieter und Immobilienverkäufer
Als Mitglied des Bayer. Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes / Bundes der Wohnungs- und Grundeigentümer (BWE) können Sie Ihre Mieter/Käufer mit einem Solvenzcheck überprüfen lassen. Es ist leider so, dass in Deutschland zunehmend private Haushalte in finanzielle Schwierigkeiten geraten und oft sogar eine Privatinsolvenz anmelden müssen.
Unabhängig davon, gibt es so genannte ,,Mietnomaden“, die ihre Immobilie anmieten, mit der Absicht, von Anfang an keine Miete zu bezahlen.
Da Sie erst bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten eine fristlose Kündigung aussprechen können und der anschließende Räumungsrechtstreit mindestens noch neun Monate dauert, haben Sie schnell einen Mietausfall von 11-12 Monaten, den Sie im Falle der Vermögenslosigkeit des Mieters in der Regel nicht mehr eintreiben können. Daher sollten Sie zur eigenen Absicherung vor Abschluss eines Mietvertrages den Solvenzcheck nutzen.
Für nur 20,– Euro Gebühr pro Anfrage, erhalten Sie über den BWE von der Wirtschafts-Auskunftei Creditreform Auskunft über die Bonität und Kreditwürdigkeit der von Ihnen genannten Person.
Natürlich kann der Solvenzcheck nicht verhindern, dass ein Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen während des laufenden Mietverhältnisses nicht nachkommt.
Trotzdem hilft diese Prüfung Ihnen entscheidend, dass Risiko eines Mietausfalls zu verringern,
da die Creditreform ihre Informationen aus einer Datenbank mit über 40 Millionen personenbezogenen Merkmalen bezieht. Auch die Erfahrungen der Creditreform als Inkassobüro sowie die Zahlungserfahrungen anderer Unternehmen, Versandhäuser und ähnliches, werden mit einbezogen.
Wie kann ich als BWE-Mitglied den Solvenzcheck nutzen:
Senden Sie einfach das Auftragsformular (siehe unten) ausgefüllt
an folgende Adresse:
Omnium GmbH-Verlag-
Dachauer Str. 31
80335 München
Tel.: 0 89/ 55 41 50, Fax: 089/ 59 79 38
Wichtig bei der Beauftragung ist, dass Sie das Geburtsdatum der zu prüfenden Person angeben.
Das Ergebnis Ihrer Anfrage erhalten Sie umgehend per Fax oder per Post.
